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stand: 09.10.06
Jetzt zum 02.11.2006 eröffnen wir ein Werkstatt. Hier sind die ersten Bilder. Leider muss man noch ziemlich viel ind der Werkstatt renovieren. doch das ist auch kein problem für uns.
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Aktuell
Seit der Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) droht Autofahrern, die trotz winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sind ein Bußgeld von mindestens 20 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sind es 40 Euro und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Die Neuregelung der StVO (‚Situative Winterreifenpflicht’) tritt ab Januar in Kraft, der Bußgeldkatalog soll zum 1. Mai geändert werden.
Als Folge der Gesetzesnovelle rechnet der Reifenhersteller Continental für diesen Herbst mit erhöhter Nachfrage. „Der Reifenhandel habe zu Herbstbeginn noch ausreichend Montagekapazität zur Verfügung - wer dagegen erst bei Schneefall an die Winterspezialisten denkt, muss mit Wartezeiten rechnen und das Auto bei winterlichen Straßenverhältnissen stehen lassen“, erklärt das Unternehmen.
‚Grip’ auf winterlichen Straßen: Continental empfiehlt bei Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern.